Archiv der Kategorie 'Aktuelles'

Schöne Aussichten

Ab Samstag werde ich eine Woche im Bayerischen Wald urlauben. Für alle Daheimgebliebenen gibt es als Trost die Wetteraussichten für unseren Urlaubsort in einem einzigen, traurigen Wort: Regen.


(Foto: Joachim S. Müller)

Aber die Gegend dort ist sicher auch naß sehr schön.

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Schadensbegrenzung á la Lidl

Lidl hat auf die Berichterstattung des Stern soeben mit einer Stellungnahme reagiert:

Stellungnahme zum “Stern” Bericht über Lidl:

Wir pflegen einen fairen Umgang mit unseren Mitarbeitern

Neckarsulm, 26.03.2008. “Die im Stern skizzierten Vorwürfe und Feststellungen haben uns sehr betroffen gemacht. Insbesondere der damit vermittelte Eindruck, wir würden unsere Mitarbeiter “bespitzeln”, entspricht in gar keinem Fall unseren Führungsgrundsätzen und dem praktizierten fairen Umgang mit unseren Mitarbeitern”, sagt Jürgen Kisseberth, Geschäftsleitungsmitglied Mitarbeiter und Soziales der Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG.

Um durch Diebstahl verursachte Inventurverluste zu vermeiden, arbeitet auch Lidl - wie im gesamten Handel üblich - mit Kameraanlagen, um Diebstähle aufzuklären. Im Jahr 2007 gab es in 8 Prozent der deutschen Filialen aber besonders auffällige Inventurdifferenzen. Deshalb wurde in diesen Filialen zusätzlich für einen begrenzten Zeitraum mit Detekteien zusammengearbeitet.
Die Aufgabe der Detekteien war es, in den Filialen zusätzliche Erkenntnisse zur Aufklärung von Diebstählen zu gewinnen. Die in diesem Zusammenhang über diesen Aufgabenbereich hinaus festgehaltenen weiteren Informationen wurden zu keiner Zeit in irgendeiner Weise weiterverwertet.

Die Hinweise und Beobachtungen, die vom Stern veröffentlicht wurden, entsprechen weder im Umgangston noch im Stil unserem Verständnis von einem fairen Umgang mit unseren Mitarbeitern. Deshalb hat Lidl die Zusammenarbeit mit einem der betroffenen Dienstleister schon vor längerer Zeit beendet. Wir haben uns zudem entschieden, unser Eigentum zukünftig ausschließlich mit sichtbar angebrachten Kamerasystemen und gemeinsam mit unseren Mitarbeitern zu schützen.

Die im Stern-Bericht erhobenen Vorwürfe werden also nicht dementiert, sondern nur entschuldigt. Das nennt man moderne Schadensbegrenzung.

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Olympia-Boykott? Ja!

Spiegel Online:

Chinas Führung demonstriert Stärke: Sicherheitskräfte haben die Proteste in Tibet blutig niedergeschlagen, das Militär legt die Hauptstadt Lhasa lahm. Der weltweite Druck auf Peking wächst, von einem Olympia-Boykott will das Internationale Olympische Komitee jedoch nichts wissen.

Die olympischen Spiele hätten erst gar nicht in dieses Land, in dem die Menschenrechte mit Füßen getreten werden, vergeben werden dürfen. Es mag sein, daß dem Sport die Aufgabe zukommt, Brücken zu bauen. Das sagte IOC-Mitglied Thomas Bach vor ein paar Minuten im aktuellen Sportstudio des ZDF. Doch bei den olympischen Spielen geht es nur am Rande noch um Sport. Die gesamte Veranstaltung ist eine durch und durch kommerzialisierte Show-Veranstaltung, hinter der knallharte Geschäftsinteressen stehen. Und China ist der Markt der Zukunft, den es zu erschließen gilt. Deshalb wurden China die Spiele geschenkt. Da zählen keine toten Tibeter oder verfolgten Oppositionelle.

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Deshalb ist auch die Aussage Bachs in der FAZ “Mit der Vergabe der Spiele ist ja gerade die Hoffnung verbunden, dass eine Gesellschaft sich öffnet” heuchlerisch. Diktaturen öffnen sich nämlich nicht, wenn man sie unverdient belohnt. Sie freuen sich nur über die Möglichkeit des Imagegewinns, während intern die Zügel angezogen werden, damit nur ja kein Querkopf die aalglatte Selbstdarstellung des totalitären Regimes stört.

Wahrscheinlich wird es keinen offiziellen Olympia-Boykott geben. Darauf zu hoffen wäre naiv. Aber als Fernsehzuschauer kann ich entscheiden, diese Veranstaltung persönlich zu boykottieren. Und das werde ich.

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Bauernaufstand im Bergischen Land

Die Pressestelle der Kölner Polizei berichtet heute von einer Familie, die ihren heißgeliebten - aber schrottreifen - Unimog mit Maul und Klauen Händen und Füßen gegen die böse Obrigkeit zu verteidigen versuchte. Beim Versuch ist es auch geblieben. Ein lustiges Volk scheint da zu wohnen:

Köln (ots) - “..die Bauern…Aber ehe denn ich mich umsehe, fahren sie fort und greifen mit der Faust drein mit Vergessen ihres Erbietens … und toben und tun wie die Rasenden…” (Martin Luther, 1525). Der Autor dieser Zeilen hätte sich am Dienstagmorgen (11. März 200 8) angesichts des Gebarens einer Landwirts-Familie gegenüber einer Streifenwagenbesatzung der Kölner Polizei sicher bestätigt gefühlt.

Um 07.15 Uhr war den Beamten auf der Autobahn A 4 nahe dem Rastplatz Röttgesberg ein Unimog mit Anhänger aufgefallen. Das mit mehreren Tonnen Brauerei-Abfall beladene Gespann war mit eingeschalteter Warnblinkanlage und nur 20km/h in Fahrtrichtung Olpe unterwegs.

Als die Uniformierten das Fahrzeug dann auf dem Rastplatz anhielten, stieg der Fahrer (36) aus. Dabei stellte sich heraus, dass die Unimog - Bremsen derart schlecht waren, dass das Gespann sich verselbständigte und im leichten Gefälle gegen den Streifenwagen zu rollen drohte. Noch dreimal musste der 36-Jährige daraufhin die Bremse fester anziehen.

An mehreren Stellen war die Karosserie der Fahrzeuge durchgerostet. Zudem hatte man die Ladewände der Zugmaschine selbständig nach oben verlängert und nur mittels Draht gesichert. Noch während der Kontrolle bildete sich unter dem Unimog eine Öllache. Auch die Reifen des Anhängers ließen zu Wünschen übrig.

weiterlesen ‘Bauernaufstand im Bergischen Land’

Neues Muster für Widerrufsbelehrungen

Presseerklärung des Bundesjustizministeriums:

Heute wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden die Muster für Belehrungen noch klarer gefasst, die Unternehmer Verbraucherinnen und Verbrauchern über ihre Widerrufs- und Rückgaberechte erteilen müssen. Die Neufassung wird am 1. April 2008 in Kraft treten.

“Der Handel über das Internet hat sich zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt. Im letzten Jahr haben die Verbraucher nach jüngsten Erhebungen mehr als 17,2 Milliarden Euro im Internet ausgegeben – mehr als dreimal soviel wie 2002. Durch die Neufassung der Muster für die Widerrufs- und Rückgabebelehrung werden den Kunden zukünftig ihre Rechte noch klarer vor Augen geführt. Zudem geben wir den Unternehmen die nötige Rechtssicherheit, um in diesem Zukunftsmarkt erfolgreich zu sein”, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Bei bestimmten Vertriebsarten (etwa bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften wie dem Verkauf über das Internet) und Vertragstypen (etwa bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen) haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein Widerrufsrecht, das teilweise durch ein Rückgaberecht ersetzt werden kann. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen. Die Frist beginnt jedenfalls nicht, bevor das Unternehmen den Verbraucher in Textform (etwa per E-Mail oder Telefax) über das Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt hat. Eine ordnungsgemäße Belehrung ist Voraussetzung dafür, dass das Widerrufs- oder Rückgaberecht grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss erlischt.
Um den Unternehmen eine ordnungsgemäße Belehrung zu erleichtern, hat das Bundesministerium der Justiz im Jahre 2002 Muster für die Belehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht erarbeitet, die in zwei Anlagen zur BGB-Informationspflichten-Verordnung enthalten sind. Wenn diese Muster verwendet werden, gelten die Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches an eine Belehrung als erfüllt. Allerdings steht es jedem Unternehmen frei, über ein bestehendes Widerrufs- oder Rückgaberecht zu belehren, ohne eines der Muster zu verwenden.
In der Vergangenheit haben Gerichte vereinzelt die Auffassung vertreten, die bislang geltenden Muster genügten nicht sämtlichen Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und seien deshalb unwirksam. Deshalb kam es in letzter Zeit verstärkt zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen von Unternehmen, welche die Muster in ihrer bisherigen Fassung bei Fernabsatzgeschäften als Vorlage verwendet hatten. Dies hat bei den betroffenen Wirtschaftskreisen zu erheblicher Verunsicherung geführt.
Mit der Neufassung der beiden Muster für die Widerrufs- und Rückgabebelehrung hat das Bundesministerium der Justiz auf die Bedenken reagiert. Die Änderung der Muster in der Verordnung ist unverzichtbar, um wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen Verwendung der Muster kurzfristig die Grundlage zu entziehen. In einem zweiten Schritt wird das Bundesministerium der Justiz Vorschläge für ein formelles Gesetz unterbreiten, das auch Regelungen zu den Musterbelehrungen enthalten wird.
Für Belehrungen, die den bislang gültigen Mustern entsprechen, gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2008, damit den Unternehmen genügend Zeit bleibt, sich auf die Änderungen einzustellen.
Den aktuellen Text der Verordnung können Sie unter http://www.bmj.de/bgbinfovo herunterladen.

Wie “klar” die neue Musterwiderrufsbelehrung tatsächlich ist, wird sich zeigen. Solange die Musterbelehrung nicht gesetzlich geregelt ist, wird es immer Anwälte geben, die auch die neue Musterwiderrufsbelehrung für abmahnwürdig erachten. Rechtssicherheit wird der Verwender der Belehrung erst erhalten, wenn sie - weil in Gesetzeskraft erwachsen - auch für Gerichte bindend ist.

Die neuen Belehrungsmuster gibt es als PDF hier:

Mehr zum Thema findet sich im Shopbetreiber-Blog.

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Verdächtige Telefonate

FAZ.NET berichtet:

Das amerikanische Militär will den im Lager Guantánamo auf Kuba inhaftierten mutmaßlichen Terrorverdächtigen künftig regelmäßige Telefongespräche mit ihren Familien erlauben. Etliche von ihnen werden dort schon bis zu sechs Jahre in extremer Isolation festgehalten. Wie das amerikanische Verteidigungsministerium am Dienstag mitteilte, soll die Maßnahme die Bedingungen der Häftlinge erleichtern.

Na, das nenne ich doch mal entgegenkommenden Service. Schon nach wenigen Jahren totaler Isolation dürfen die ohne rechtsstaatliches Verfahren eingesperrten ‘Verdächtigen’ wieder mit der Außenwelt in Kontakt treten und ihren Lieben daheim mitteilen, daß sie gefoltert werden noch leben.

Die Amerikaner werden doch wohl nicht plötzlich die Menschenrechte wiederentdecken? Wo soll das noch hinführen? Am Ende gibt’s noch Snowboarding statt Waterboarding.

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Ganz Frau

Pressemitteilung der Kölner Polizei:

Köln (ots) - Durch den zu lauten Einsatz ihres Brecheisens an einem Kioskfenster in Köln-Dünnwald haben zwei Einbrecher (beide 16) in der Nacht zu Montag (10.03.0 8) wohl eher unabsichtlich an ihrer Festnahme mitgewirkt.
Tief und fest hatte eine Anwohnerin (19) geschlafen, als sie plötzlich durch knirschende Geräusche aufgeschreckt wurde. “Ganz Frau” weckte sie ihren Freund, der ihren Eindruck bestätigte. Das junge Paar begab sich zum Fenster und bemerkte zwei dunkel gekleidete Gestalten, die mit einem länglichen Gegenstand den Rahmen des Kioskfensters aufzubrechen versuchten. Die Zeugin alarmierte die Polizei und aktualisierte die Beamten darüber, dass die Einbrecher inzwischen erfolgreich in den kleinen Laden eingedrungen waren.

Die beiden Jugendlichen waren so emsig mit dem Zusammensuchen des Diebesgutes beschäftigt, dass sie das Nahen der Streifenwagenbesatzung gar nicht bemerkten. Erst als das Duo von den Polizisten aufgefordert wurde, langsam heraus zu kommen, schwante den beiden nichts Gutes mehr. Ohne Widerstand zu leisten kletterten die Eindringlinge aus dem demolierten Fenster nach draußen und ließen sich dort festnehmen. Ihre bereits zum Abtransport bereitgestellte Beute wurde von den Beamten zur Eigentumssicherung vorläufig sichergestellt.

Da hätten die beiden offenbar iPod-geschädigten Amateur-Einbrecher besser mal auf den Volksmund gehört, der schon immer wusste: “Messer, Schere, Brecheisen, Licht, sind für kleine Kinder nicht.”

 

 

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Begriff des Tages: Rückgrat

Wikipedia:

Das Rückgrat (Spina dorsalis) (keinesfalls Rückrat oder Rückrad) bezeichnet eigentlich nur die Gesamtheit der hervorragenden Knochenpunkte, die der Mittellinie des Rückens entlang verlaufen und den Spitzen der Dornfortsätze der Wirbelknochen entsprechen (vgl. Grat).

Gewöhnlich wird Rückgrat im weiteren Sinn gleichbedeutend mit Wirbelsäule verwendet.

Im übertragenen Sinn steht Rückgrat für Standhaftigkeit, eine Stütze oder Stärkung.

Manchmal fehlt es leider. [Update, 11.3.: Aber Sie haben es!] Alles Gute zum Frauentag, Frau Metzger.

 

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Lygen haben kurze Beine

Yps ohne Gimmick: Die hessische Landesvorsitzende der SPD hat soeben erklärt, daß Sie sich am 05. April nicht mehr mit den Stimmen der Linkspartei im Landtag zur Ministerpräsidentin wählen lassen will: Sie wird sich nicht mehr zur Wahl stellen.

Offenbar wollte Frau Ypsilanti eine zweite Karriere als UNICEF-Vorsitzende unbedingt vermeiden.

Es bleibt also weiterhin spannend, wie die Parteien im hessischen Landtag den Wählerwillen umsetzen werden.

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Lügen und Zyniker

“Am meisten verabscheue ich Lügen und Zyniker.”

Vielen Dank, Frau Metzger! Die Demokratie braucht Menschen, wie Sie.

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