Archiv der Kategorie 'Aktuelles'

Ungeliebte Wahrheiten

Der Kollege Hoenig hat sich die Mühe gemacht, die Aussagen des ehemaligen Berliner Finanzsenators Thilo Sarrazin (SPD) im Gesamtzusammenhang zu zitieren.

Betrachtet man diese, bleibt von dem häufig gehörten Vorwurf, Sarrazin differenziere nicht, nur noch heiße Luft übrig. Er differenziert sehr wohl und sehr zutreffend.

Anstatt den Boten hinzurichten, sollte sich die vermeintlich politisch korrekte öffentliche Meinung also besser einmal mit den von Sarrazin geäußerten Wahrheiten auseinandersetzen.

Und die SPD sollte einmal überlegen, ob sie es sich leisten kann, nach Clement den nächsten klugen Kopf in ihren Reihen ins Abseits zu stellen.

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Vorsicht: Abzocke!

Die Stadt Köln hat heute einige neue Blitzer auf der Inneren Kanalstraße fertiggestellt, die künftig sowohl stadteinwärts, als auch stadtauswärt  die Kasse klingeln lassen werden.

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Da man auf dieser „Stadtautobahn“ im Normallfall eh nur im Stop-and-Go-Tempo vorwärts kommt, erfüllen diese Blitzer ihren Zweck nur dann, wenn die Straße ausnahmsweise einmal so frei ist, daß man ohne Gefährdung anderer durchaus schneller fahren kann, als die dort nur erlaubten 50 km/h. Dem hat die rot-grün regierte Stadt nun einen Riegel vorgeschoben und die Stadt kassiert in Zukunft ab: Die Autofahrer müssen mal wieder als Melkkühe herhalten, denn der chronisch leere Stadtsäckel muß ja gefüllt werden. Und dank rot-grün wird sich daran so bald auch nichts mehr ändern. Das Projekt „autofahrerfeindlichste Stadt Deutschland“, für das auch der Verkehrsversuch Ringe steht, wird nun konsequent mit Verve vorangetrieben.

Besonders passend ist übrigens ein neuer Blitzer auf Höhe des Finanzamts Köln-Nord: Da bekommt der Begriff „Abzocke hoch zwei“ gleich eine ganz neue Bedeutung.

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Gut, daß es Seiten wie scdb.info und radarfalle.de gibt. Dort kann man sich, natürlich völlig legal, vor Fahrtantritt über die neuesten Wegelagereien informieren. Und entsprechend auf der Hut sein. Denn die Stadt soll sich ihr Geld woanders herholen.

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Wahlprognose

Die offizielle Wahlprognose des Heimspiel-Blogs zur Bundestagswahl:

CDU/CSU: 36 %
SPD: 24 %
FDP: 14 %
Grüne: 12 %
SED (aka PDS aka LINKE): 8 %
Sonstige: 6 % (darunter Piraten mit 4 %).

Wer bietet mehr?

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Abmahnungen drohen: Widerrufsrecht bei Dienstleistungen im Internet geändert!

Eine weitgehend noch unbekannte Änderung des § 312d BGB birgt das Risiko teurer Abmahnungen für Anbieter von Dienstleistungen im Internet.

§ 312d Abs. 3 BGB lautete bis zum 03.08.2009 wie folgt:

„Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
1.bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,
2.bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst  hat.“

Genau so steht es auch in einer Vielzahl von Widerrufsbelehrungen. Nach altem Recht war das auch nicht zu beanstanden.

Seit dem 04.08.2009 lautet § 312d Abs. 3 BGB aber wie folgt:

„Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.“

Das Gesetz unterscheidet also nicht mehr zwischen Finanz- und sonstigen Dienstleistungen. Seit dem 04.08.2009 reicht es also nicht mehr aus, dass der Unternehmer auf Wunsch des Verbrauchers mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat – der Vertrag muss – wenn das Widerrufsrecht vor Ablauf der Frist des § 355 Abs. 2 BGB erlöschen soll – auf Wunsch des Verbrauchers von beiden Seiten vollständig erfüllt worden sein.

Widerrufsbelehrungen, die dies nicht berücksichtigen und noch auf die alte Rechtslage abstellen, sind fehlerhaft und können abgemahnt werden!

Es empfiehlt sich, anstelle des Hinweises auf die alte Rechtslage, nun folgender Hinweis in der Widerrufsbelehrung: „Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.“

Auch die vielfach zu findende Abbedingung des Widerrufsrechts durch Anbringen eines Kästchens, mit dessen Markierung der Verbraucher die „sofortige Ausführung der Leistung wünscht“ ist also nun fehlerhaft und zu entfernen, da es für das Erlöschen des Widerrufsrechtes  nicht mehr auf die „sofortige Ausführung der Leistung“ ankommt.

Fazit:

Das Widerrufsrecht eines Verbrauchers erlischt bei einer telefonisch oder im Internet vereinbarten Dienstleistung entweder durch Fristablauf (vgl. § 355 Abs. 2 BGB) – oder durch beiderseitige, vollständige Erfüllung des Vertrages auf Wunsch des Verbrauchers. Dabei reicht ein stillschweigendes Einverständnis nicht aus – es muss ausdrücklich erklärt werden.

Shopbetreibern und Anbietern von Dienstleistungen wird daher dringend empfohlen, ihre Widerrufsbelehrungen entsprechend anzupassen und ggf. anwaltlich überprüfen zu lassen.

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BGH: Ausübung von Gewerbe in der Mietwohnung

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, ob die Ausübung eines Gewerbes in einer zu Wohnzwecken vermieteten Wohnung eine Pflichtverletzung darstellt, die eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigt.

Die Beklagten sind Mieter einer Wohnung der Klägerin in Frankfurt am Main, die sie zusammen mit ihrem Kind bewohnen. In § 1 des Mietvertrages heißt es, dass die Anmietung „zu Wohnzwecken“ erfolgt. § 11 des Formularmietvertrages enthält die folgende Regelung:

„1. Der Mieter darf die Mietsache zu anderen als den in § 1 bestimmten Zwecken nur mit Einwilligung des Vermieters benutzen.

…“

Der Beklagte zu 1 ist als Immobilienmakler tätig. Er besitzt kein eigenes Büro, sondern betreibt seine selbständige Tätigkeit von der gemieteten Wohnung aus. Mit Schreiben vom 7. März 2007 forderte die Klägerin den Beklagten unter Androhung einer Kündigung des Mietverhältnisses vergeblich auf, die gewerbliche Nutzung zu unterlassen. Mit Schreiben vom 4. Juni 2007 erklärte die Klägerin wegen vertragswidrigen Gebrauchs der Mietwohnung die fristlose, hilfsweise die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses und forderte die Beklagten zur Räumung und Herausgabe der Wohnung auf.

Das Amtsgericht hat der Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung sowie der Zahlung vorgerichtlicher Anwaltskosten stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter einer Wohnung geschäftliche Aktivitäten seines Mieters freiberuflicher oder gewerblicher Art, die nach außen hin in Erscheinung treten, mangels entsprechender Vereinbarung – auch ohne ausdrücklichen Vorbehalt – nicht in der Wohnung dulden muss. Der Vermieter kann allerdings im Einzelfall nach Treu und Glauben verpflichtet sein, eine Erlaubnis zu einer teilgewerblichen Nutzung zu erteilen, insbesondere, wenn es sich nach Art und Umfang um eine Tätigkeit handelt, von der auch bei einem etwaigen Publikumsverkehr keine weitergehenden Einwirkungen auf die Mietsache oder die Mitmieter ausgehen als bei einer üblichen Wohnungsnutzung. Werden für die geschäftliche Tätigkeit Mitarbeiter des Mieters in der Wohnung beschäftigt, wie dies in dem heute entschiedenen Fall nach dem bestrittenen Vorbringen der Klägerin der Fall sein soll, kommt ein Anspruch auf Gestattung jedoch regelmäßig nicht in Betracht.

Da dieser Punkt der Aufklärung durch das Berufungsgericht bedarf, hat der Bundesgerichtshof das Verfahren zurückverwiesen.

Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs

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Staatliche Verdummung

In vorauseilendem Gehorsam haben heute Vodafone/Arcor, Alice, Kabel Deutschland, die Telekomiker und Telefonica O2 einem Eingriff in das Fernmeldegeheimnis ohne gesetzliche Grundlage Ihre Zustimmung erteilt. Künftig werden diese Provider ihre User anhand einer vom Bundeskriminalamt geführten IP-Liste davor bewahren, irrtümlich auf Seiten mit Kinderpornographie zu geraten und Ihnen stattdessen schöne, rote Stopp-Schilder zeigen. Zu hoch war wohl der Druck, dem stattlichen Vorwurf ausgesetzt zu werden, Kinderschänder zu decken. Also lässt man sich zähneknirschend für den Wahlkampf missbrauchen.

Dabei weiß jeder, dass die Sperren das Problem nicht lösen, weil man auf Kinderpornos nicht zufällig stößt. Ich bin seit 1996 im Internet unterwegs und habe noch nie – weder zufällig, noch absichtlich – eine Seite gefunden, auf der das rote Stopp-Schild angezeigt gewesen wäre. Ich kenne auch niemanden, der schon einmal irrtümlich auf eine KiPo-Seite gestoßen ist. Das wäre auch verwunderlich – denn die Täter nutzen bekanntlich andere Vertriebswege und kennen sicher auch OpenDNS.

Dass dieser  Schwachsinn dem Kampf gegen Kinderpornographie letztlich nur schadet, wurde an anderer Stelle schon hinreichend aufgezeigt. Von rationalen Argumenten lassen sich die Leyen Laien im Familienministerium aber nicht beeindrucken – unsinniger, dummer Populismus ist in Wahlkampfzeiten schließlich immer besonders beliebt. Das Volk ist zufrieden und die Probleme sind vermeintlich gelöst: Denn aus den Augen, aus dem Sinn. Und wer weiß, wozu staatliche Zensur später einmal noch weiter gut sein wird.

Leider wird dieser Populismus auf dem Rücken unschuldiger  Kinder ausgetragen und das ist perfide. Ich bin heute froh, nicht mehr Mitglied der Partei von Frau von der Leyen zu sein.

Al-Qaida op Kölsch

04.03.2009

Vorsicht: Satire.

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Lücke

Als Erfinder von „Wetten, dass…?“ ist der Mann eine Entertainment-Legende – und als solche hat er sich endlich etwas Ruhe verdient. Frank Elstner zieht sich als Moderator von „Verstehen Sie Spaß?“ zurück – und hinterlässt der ARD damit erst einmal eine Lücke …

Herr Pocher, bitte handeln Sie.
:-)

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Handegg

Ich verstehe die ganze Aufregung um diesen langweiligen Superbowl nicht. Wen interessiert so etwas?

Aus aktuellem Anlass wurde mir dieses Bild zugespielt, dass die Verhältnisse wieder gerade rückt:
Handegg 

Merke: American Football hat mit Fußball nicht die Bohne zu tun und wurde wahrscheinlich von einem betrunkenen Ami erfunden, der Hand und Fuß und Ball und Ei nicht mehr voneinander unterscheiden konnte. :-)

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Schöne neue Hopp-Welt

justpay begrüßt die Fans von 1899 Hoffenheim und gratuliert zur Eröffnung der Rhein-Neckar-Arena am 24.01.2009! Von Anfang an wird in der neuen Arena auf bargeldloses Bezahlen gesetzt: mit justpay. Erstmalig in Deutschland sind hier zwei Funktionen in der justpay-Karte integriert: Sie ist Dauerkarte und Bezahlkarte in einem! (Quelle: justpay.de)

Brave new world in der Fußball-Provinz: Künftig weiß der Dorfverein also lückenlos, was seine Dauerkarteninhaber beim Spielbesuch konsumieren, wer welches Bier trinkt und wieviel, wer welche Speisen zu sich nimmt und wann. Das erlaubt die Erstellung eines umfangreichen Konsumprofils für jeden Dauerkarteninhaber. Gehen diese Daten den Verein etwas an? Ich denke nein.

Natürlich werden die Besucher des Hopp’schen Spielzeug-Clubs die Möglichkeit haben, ihre Wurst mit einer separaten Justpay-Karte zu bezahlen. Aber mal ehrlich: Wie viele werden das denn noch machen?

Diese Entwicklung zur totalen Überwachung selbst im Fußballstadion mag vielleicht zum Projekt Hoppenheim bestens passen. Bei uns in Köln möchte ich das indes nicht erleben.

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