Döner macht schöner

Pressemitteilung des AG München vom 07.04.2008:

Der Wurf mit einem Döner stellt keine schwerwiegende Verletzung der vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfassten menschlichen Würde und Ehre dar.

Die spätere Klägerin arbeitet in einem Dönerlokal. Im Juni 2007 kaufte der spätere Beklagte bei ihr einen Döner. Da ihm dieser nicht schmeckte, kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen beiden. Als er sein Geld nicht zurückbekam, warf er den Döner weg.

Die Klägerin erhob darauf hin Klage vor dem Amtsgericht München. Sie verlangte ein angemessenes Schmerzensgeld, wobei sie von mindestens 250 Euro ausging. Der Beklagte habe sie schließlich als „blöde Kuh“ bezeichnet und den Döner mit voller Wucht auf sie geworfen. Sie habe nur ausweichen können, weil sie so schnell reagiert habe.

Der Beklagte weigerte sich zu zahlen. „Blöde Kuh“ habe er nie gesagt, den Döner habe er nur hinter die Theke und nicht auf die Klägerin geworfen.

Der zuständige Richter wies die Klage ab:

Nach Einvernahme der Zeugen könne die Klägerin nicht beweisen, dass der Beklagte „blöde Kuh“ zu ihr sagte. Aus diesem Grund könne sie daher kein Schmerzensgeld beanspruchen. Was den Wurf mit dem Döner betreffe, könne dahin stehen, ob der Beklagte wirklich auf die Klägerin gezielt habe. Der Wurf mit einem angebissenen Döner stelle jedenfalls keine schwerwiegende Verletzung der vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfassten menschlichen Würde und Ehre dar. Deshalb könne die Klägerin deshalb auch keinen Schmerzensgeldanspruch herleiten.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil des AG München vom 14.3.08, Az.: 154 C 26660/07

Der Streitwert dieses Verfahrens wurde vom Gericht übrigens auf 250 EUR festgesetzt. Das war aber nicht der Preis des Döners.

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9 Antworten zu “Döner macht schöner”


  1. 1 bernd April 29, 2008 um 3:47

    Dann bleibt noch Schadensersatz, für die Beschäftigung einer professionellen Reinigungskraft zur klinisch-rückstandsfreien Beseitigung des Schadens, zudem ist evtl. der Imageschaden zu ersetzen, da gleichzeitig anwesende Gäste künftig ausbleiben, auch der evtl. Arbeitsausfall durch die psychische Belastung der Klägerin ist zu berücksichtigen.

  2. 2 Maus April 29, 2008 um 9:43

    das alles hat sie offenbar net geltend gemacht, also gibts auch nix…

  3. 3 Dr.TS April 30, 2008 um 6:32

    Wenn er die blöde Kuh beim Namen ansprach, aber die blöde Kuh es nicht gerichtfest dokumenieren konnte, dann war sie eimmal wieder eine:

    BLÖDE KUH

  4. 4 Indy Mai 1, 2008 um 2:36

    Heisst das dann, dass man nun Politiker und geistliche Führer mit Döner bewerfen sollte anstatt mit Obst um straffrei auszugehen? =)

  5. 5 paleica Mai 1, 2008 um 7:59

    oh man das ist ja herrlich. das gibts ja nicht dass sowas ernsthaft verhandelt wird? das erlangt ja langsam amerikanische formate…
    aber amüsant geschrieben ((=
    herzliche grüße, paleica

  6. 6 Hypnoseshow Mai 14, 2008 um 4:44

    Dieser Job ist echt der Wahnsinn. Mann erlebt da die unglaublichsten Geschichten. Vielleicht währe diese Seite ja was die Drehbuchautoren von Law and Order.

  1. 1 Zitat des Tages (30.04.08) [laxu] Trackback zu April 30, 2008 um 5:59
  2. 2 Dönerwurf! at Wixxhaenschen.de Blog Trackback zu April 30, 2008 um 11:04
  3. 3 Fliegende Islamisierung Trackback zu April 30, 2008 um 5:10

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