Archiv für 13. März 2008

Ob es was kostet

Hallo mein Name ist X und ich wollte sie fragen ob es was kostet wenn ich ihnen eine E-mail schreibe und ihnen ein Problem dadrin erzähle und dann eine antwort von ihnen bekomme? Ich bitte um eine Antwort sehr vielen dank

Ich kenne niemanden, der gerne für lau arbeitet. Aber vielleicht sollte ich diese Frage einfach mal meinem Bäcker stellen: “Guten Morgen, ich wollte fragen, ob es etwas kostet, wenn ich Ihnen sage, daß ich Hunger habe und Sie mir dann eine große Tüte Brötchen geben.”

Der Bäcker dürfte mir die Brötchen sogar schenken. Denn § 49b Abs. 1 BRAO gilt nur für Anwälte:

“Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt. Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers, insbesondere dessen Bedürftigkeit, Rechnung tragen durch Ermäßigung oder Erlaß von Gebühren oder Auslagen nach Erledigung des Auftrags.”

Die Beratung zum Nulltarif ist Anwälten also bereits berufsrechtlich untersagt. Und das ist gut so. Denn schließlich lebt ein Anwalt von seiner Arbeit - und haftet auch dafür. Ob der Verfasser der obigen E-Mail das bedacht hat?

Blogged with the Flock Browser

Tags: , ,

Kündigung bei Führerscheinverlust

Das Arbeitsgericht Frankfurt a. Main hat die fristlose Kündigung einer Arzthelferin für rechtmäßig erachtet, die nach einem Autounfall ihre Fahrerlaubnis entzogen bekommen hatte (Urteil v. 3.3.2008 - 1 Ca 7502/07).

Dem Arbeitgeber hatte die Arzthelferin mitgeteilt, daß sie die ca. 30 Kilometer lange Strecke zwischen Arbeitsplatz und Wohnort ohne Auto nicht mehr bewältigen könnte. Der Arbeitgeber hatte ihr daraufhin angeboten, sie bis zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis unbezahlt von der Arbeit freizustellen. Dies hatte die Arzthelferin jedoch abgelehnt, was den Arbeitgeber zu einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses veranlasste.

Offenbar um einer Sperrzeit nach § 144 SGB III wegen Eigenverschuldens an der Kündigung zu entgehen, zog die Arzthelferin dann gegen die Kündigung vor das Arbeitsgericht. Die Richter bestätigten die Kündigung und gaben der Dame noch mit auf den Weg, daß ihre Kündigungsschutzklage rechtsmißbräuchlich sei.

Die Entscheidung liegt im Volltext noch nicht vor - aber die Klagebegründung dürfte spannend sein. Der gesunde Menschenverstand hätte der Klägerin sagen müssen, daß sie von ihrem Arbeitgeber nicht erwarten durfte, daß er sie - bis zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis - weiter bezahlen würde, während sie zuhause sitzt und Däumchen dreht.

Blogged with the Flock Browser

links for 2008-03-12


 

März 2008
M D M D F S S
« Feb   Apr »
 12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
31  

Neueste Kommentare

Dr.TS zu Erlösung!
Hypnoseshow zu Döner macht schöner
Ein Kölner zu Fußball-Mafia
Dr.TS zu Erlösung!
apu zu Wetten, daß …

Flickr Photos

tabelle

More Photos

Blog Stats

  • 14,787 Besucher seit 21.02.2008