Hallo mein Name ist X und ich wollte sie fragen ob es was kostet wenn ich ihnen eine E-mail schreibe und ihnen ein Problem dadrin erzähle und dann eine antwort von ihnen bekomme? Ich bitte um eine Antwort sehr vielen dank
Ich kenne niemanden, der gerne für lau arbeitet. Aber vielleicht sollte ich diese Frage einfach mal meinem Bäcker stellen: “Guten Morgen, ich wollte fragen, ob es etwas kostet, wenn ich Ihnen sage, daß ich Hunger habe und Sie mir dann eine große Tüte Brötchen geben.”
Der Bäcker dürfte mir die Brötchen sogar schenken. Denn § 49b Abs. 1 BRAO gilt nur für Anwälte:
“Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt. Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers, insbesondere dessen Bedürftigkeit, Rechnung tragen durch Ermäßigung oder Erlaß von Gebühren oder Auslagen nach Erledigung des Auftrags.”
Die Beratung zum Nulltarif ist Anwälten also bereits berufsrechtlich untersagt. Und das ist gut so. Denn schließlich lebt ein Anwalt von seiner Arbeit - und haftet auch dafür. Ob der Verfasser der obigen E-Mail das bedacht hat?
Tags: Umsonst, Beratung, Berufsrecht

Neueste Kommentare