Archiv für 12. März 2008

Bauernaufstand im Bergischen Land

Die Pressestelle der Kölner Polizei berichtet heute von einer Familie, die ihren heißgeliebten - aber schrottreifen - Unimog mit Maul und Klauen Händen und Füßen gegen die böse Obrigkeit zu verteidigen versuchte. Beim Versuch ist es auch geblieben. Ein lustiges Volk scheint da zu wohnen:

Köln (ots) - “..die Bauern…Aber ehe denn ich mich umsehe, fahren sie fort und greifen mit der Faust drein mit Vergessen ihres Erbietens … und toben und tun wie die Rasenden…” (Martin Luther, 1525). Der Autor dieser Zeilen hätte sich am Dienstagmorgen (11. März 200 8) angesichts des Gebarens einer Landwirts-Familie gegenüber einer Streifenwagenbesatzung der Kölner Polizei sicher bestätigt gefühlt.

Um 07.15 Uhr war den Beamten auf der Autobahn A 4 nahe dem Rastplatz Röttgesberg ein Unimog mit Anhänger aufgefallen. Das mit mehreren Tonnen Brauerei-Abfall beladene Gespann war mit eingeschalteter Warnblinkanlage und nur 20km/h in Fahrtrichtung Olpe unterwegs.

Als die Uniformierten das Fahrzeug dann auf dem Rastplatz anhielten, stieg der Fahrer (36) aus. Dabei stellte sich heraus, dass die Unimog - Bremsen derart schlecht waren, dass das Gespann sich verselbständigte und im leichten Gefälle gegen den Streifenwagen zu rollen drohte. Noch dreimal musste der 36-Jährige daraufhin die Bremse fester anziehen.

An mehreren Stellen war die Karosserie der Fahrzeuge durchgerostet. Zudem hatte man die Ladewände der Zugmaschine selbständig nach oben verlängert und nur mittels Draht gesichert. Noch während der Kontrolle bildete sich unter dem Unimog eine Öllache. Auch die Reifen des Anhängers ließen zu Wünschen übrig.

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Neues Muster für Widerrufsbelehrungen

Presseerklärung des Bundesjustizministeriums:

Heute wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden die Muster für Belehrungen noch klarer gefasst, die Unternehmer Verbraucherinnen und Verbrauchern über ihre Widerrufs- und Rückgaberechte erteilen müssen. Die Neufassung wird am 1. April 2008 in Kraft treten.

“Der Handel über das Internet hat sich zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt. Im letzten Jahr haben die Verbraucher nach jüngsten Erhebungen mehr als 17,2 Milliarden Euro im Internet ausgegeben – mehr als dreimal soviel wie 2002. Durch die Neufassung der Muster für die Widerrufs- und Rückgabebelehrung werden den Kunden zukünftig ihre Rechte noch klarer vor Augen geführt. Zudem geben wir den Unternehmen die nötige Rechtssicherheit, um in diesem Zukunftsmarkt erfolgreich zu sein”, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Bei bestimmten Vertriebsarten (etwa bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften wie dem Verkauf über das Internet) und Vertragstypen (etwa bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen) haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein Widerrufsrecht, das teilweise durch ein Rückgaberecht ersetzt werden kann. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen. Die Frist beginnt jedenfalls nicht, bevor das Unternehmen den Verbraucher in Textform (etwa per E-Mail oder Telefax) über das Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt hat. Eine ordnungsgemäße Belehrung ist Voraussetzung dafür, dass das Widerrufs- oder Rückgaberecht grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss erlischt.
Um den Unternehmen eine ordnungsgemäße Belehrung zu erleichtern, hat das Bundesministerium der Justiz im Jahre 2002 Muster für die Belehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht erarbeitet, die in zwei Anlagen zur BGB-Informationspflichten-Verordnung enthalten sind. Wenn diese Muster verwendet werden, gelten die Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches an eine Belehrung als erfüllt. Allerdings steht es jedem Unternehmen frei, über ein bestehendes Widerrufs- oder Rückgaberecht zu belehren, ohne eines der Muster zu verwenden.
In der Vergangenheit haben Gerichte vereinzelt die Auffassung vertreten, die bislang geltenden Muster genügten nicht sämtlichen Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und seien deshalb unwirksam. Deshalb kam es in letzter Zeit verstärkt zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen von Unternehmen, welche die Muster in ihrer bisherigen Fassung bei Fernabsatzgeschäften als Vorlage verwendet hatten. Dies hat bei den betroffenen Wirtschaftskreisen zu erheblicher Verunsicherung geführt.
Mit der Neufassung der beiden Muster für die Widerrufs- und Rückgabebelehrung hat das Bundesministerium der Justiz auf die Bedenken reagiert. Die Änderung der Muster in der Verordnung ist unverzichtbar, um wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen Verwendung der Muster kurzfristig die Grundlage zu entziehen. In einem zweiten Schritt wird das Bundesministerium der Justiz Vorschläge für ein formelles Gesetz unterbreiten, das auch Regelungen zu den Musterbelehrungen enthalten wird.
Für Belehrungen, die den bislang gültigen Mustern entsprechen, gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2008, damit den Unternehmen genügend Zeit bleibt, sich auf die Änderungen einzustellen.
Den aktuellen Text der Verordnung können Sie unter http://www.bmj.de/bgbinfovo herunterladen.

Wie “klar” die neue Musterwiderrufsbelehrung tatsächlich ist, wird sich zeigen. Solange die Musterbelehrung nicht gesetzlich geregelt ist, wird es immer Anwälte geben, die auch die neue Musterwiderrufsbelehrung für abmahnwürdig erachten. Rechtssicherheit wird der Verwender der Belehrung erst erhalten, wenn sie - weil in Gesetzeskraft erwachsen - auch für Gerichte bindend ist.

Die neuen Belehrungsmuster gibt es als PDF hier:

Mehr zum Thema findet sich im Shopbetreiber-Blog.

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Verdächtige Telefonate

FAZ.NET berichtet:

Das amerikanische Militär will den im Lager Guantánamo auf Kuba inhaftierten mutmaßlichen Terrorverdächtigen künftig regelmäßige Telefongespräche mit ihren Familien erlauben. Etliche von ihnen werden dort schon bis zu sechs Jahre in extremer Isolation festgehalten. Wie das amerikanische Verteidigungsministerium am Dienstag mitteilte, soll die Maßnahme die Bedingungen der Häftlinge erleichtern.

Na, das nenne ich doch mal entgegenkommenden Service. Schon nach wenigen Jahren totaler Isolation dürfen die ohne rechtsstaatliches Verfahren eingesperrten ‘Verdächtigen’ wieder mit der Außenwelt in Kontakt treten und ihren Lieben daheim mitteilen, daß sie gefoltert werden noch leben.

Die Amerikaner werden doch wohl nicht plötzlich die Menschenrechte wiederentdecken? Wo soll das noch hinführen? Am Ende gibt’s noch Snowboarding statt Waterboarding.

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Leergut

Aus einer weiteren Pressemitteilung der Kölner Polizei:

Köln (ots) - Nach einem Einbruch in ein Porzer Getränkelager festgenommen und nach ersten Ermittlungen wieder entlassen, ist ein 22-jähriger Student in der Nacht zu Samstag (08. März) direkt wieder zum Tatort zurückgekehrt, um sein Werk fortzusetzen. “Wenn Sie mich wieder entlassen, mache ich weiter”, so der alkoholisierte junge Mann nach seiner zweiten Festnahme zu den Polizisten - er durfte bleiben.

Vielleicht wollte der “junge Mann” aber auch einfach nur sein Leergut zurückbringen. Ordnung muß halt sein …

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