… gehören in den Zoo - und nicht in die 1. Fußball-Bundesliga!
Danke FC! :-)

Das Blog von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln: Rechtliches, Meinungen - und etwas Fußball …
… gehören in den Zoo - und nicht in die 1. Fußball-Bundesliga!
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Bundespräsident Köhler hat die Gnadengesuche der wegen mehrfachen Mordes verurteilten ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar und Birgit Hogefeld abgelehnt. “Der Bundespräsident hat entschieden, von einem Gnadenerweis für Herrn Christian Klar abzusehen”, heißt es in einer Mitteilung des Bundespräsidialamtes. Und: “Der Bundespräsident sieht sich nicht in der Lage, dem Gnadengesuch von Frau Birgit Hogefeld [...] zu entsprechen.”
Gründe für die ablehnenden Entscheidungen wurden nicht mitgeteilt.
Damit dürften sich die aufgeregten Gemüter wieder beruhigen. Nun werden Köhler auch sicher sofort wieder alle diejenigen auf die Schulter klopfen, die ihn gestern am liebsten noch entmündigen wollten. Er wird sicher auch dazu geeignete Worte finden.
Es wird nun auch sicher Stimmen aus linker Ecke geben, die behaupten werden, Köhler habe dem Druck aus der Union nicht standgehalten. Damit wird aber leichtsinnig unterstellt, daß außerhalb der Sache stehende Gesichtspunkte für die Entscheidung gegen die Gnadengesuche ausschlaggebend gewesen sind und der Bundespräsident nicht lediglich unabhängig und gewissenhaft seinen Job gemacht hat.
Seine Entscheidung hat sich Köhler alles andere als leicht gemacht - und dafür verdient er großen Respekt. Er hätte sich nicht mit Klar treffen müssen und dies gegen alle Widerstände aus seiner eigenen Partei getan. Womöglich war dieses Treffen am Ende entscheidend.
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