Rechtsstreits ohne Gewinner, Folge #29672:
Die Klägerin machte vor dem Amtsgericht Brandenburg an der Havel (Urt. vom 25.1.2007 - 31 C 190/06) gegen ihre säumige Mieterin Mahnkosten und Auslagen von sage und schreibe € 11 geltend.
Das Gericht gab der Klageforderung nur in Höhe von € 8,59 statt.
Aus den Entscheidungsgründen:
Wenn diese Mahnkosten konkret und nachvollziehbar vom Vermieter insoweit dargelegt werden, kann er auch die insofern konkreten abgerechneten Kosten dann als Verzugsschaden vom Mieter ersetzt verlangen, wenn der Vermieter nicht gegen seine Schadensminderungspflicht verstößt. weiterlesen ‘Draufgezahlt’

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