Es gibt in diesem Land leider viele schlechte Komiker. Einer von diesen hat sich den Kunstnamen “Atze Schröder” verpasst - vielleicht weil sein Realname so humorlos klingt, wie der Mann tatsächlich auch ist. Wikipedia-sei-Dank lässt sich dieser für jeden, der es wissen will, mit relativ einfachen Mitteln herausfinden.
Doch wer schützt diesen Mann eigentlich davor, sich gegenwärtig in der Öffentlichkeit erfolgreich selbst zu demontieren? Seine Anwälte offenbar nicht. Denn die haben allen Ernstes den Kollegen Klotz abgemahnt, weil er in seinem RA-Blog einen Screenshot des (öffentlich zugänglichen) Markenregistereintrages veröffentlicht hat. Dies stelle nämlich eine Rechtsverletzung dar. Ja nee, is klar.
Richtig ist zwar, daß auch ein schlechter Kunstname eine gut geschützte Marke sein kann. Richtig ist aber auch, daß das Markenregister öffentlich einsehbar ist. Auch wenn das “Atze Schröder” vermutlich nicht gefällt.
Wie albern doch manche Komiker in ihrer Witzlosigkeit tatsächlich sind.

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