Justitia Colonia berichtete am 24.10.2006 unter dem Titel “LG Köln: Zur mittelbaren Störerhaftung für Rechtsverletzungen im Internet” über eine Entscheidung des LG Köln.
Gegen diese Entscheidung hat der Verfügungsbeklagte die sofortige Beschwerde eingelegt und seine Rechtsauffassung auch in diesem Blog dargelegen lassen.
Das Landgericht Köln hat der Beschwerde nun erwartungsgemäß nicht abgeholfen und sie mit Beschluß vom 19.1.2007 dem OLG Köln zur Entscheidung vorgelegt.
Justitia Colonia wird weiter berichten.

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