Archiv für 7. März 2007

LG Köln zur mittelbaren Störerhaftung: Update

Justitia Colonia berichtete am 24.10.2006 unter dem Titel “LG Köln: Zur mittelbaren Störerhaftung für Rechtsverletzungen im Internet” über eine Entscheidung des LG Köln.

Gegen diese Entscheidung hat der Verfügungsbeklagte die sofortige Beschwerde eingelegt und seine Rechtsauffassung auch in diesem Blog dargelegen lassen.

Das Landgericht Köln hat der Beschwerde nun erwartungsgemäß nicht abgeholfen und sie mit Beschluß vom 19.1.2007 dem OLG Köln zur Entscheidung vorgelegt.

Justitia Colonia wird weiter berichten.

Moral

Querulantin, Teil II:

“Bitte wie nennen Sie das, was Sie getan haben ? Oder die “Glanzleistung” des RA D.? Arbeit ??? Da muß ich wirklich laut lachen.
Fragen Sie doch bitte mal Herrn D., was er für z. B. 12 Euro, die er in Rechnung stellt (ich weiß, dass dies eine Pauschale ist, aber moralisch stelle ich sie sehr wohl in Frage!), alles kopiert, gefaxt oder telefoniert haben will? Er hat noch nicht einmal die Akte durchgelesen, geschweige denn, eine Kopie angefertigt, oder sonstige Auslagen gehabt.”

Merksatz:

Anwälte fertigen Schriftsätze nur zum Zeitvertreib. Gerichtstermine nehmen sie nur wahr, weil sie sonst nichts besseres zu tun haben. Mit Arbeit hat das natürlich alles nichts zu tun. Und deshalb muß man als Mandant natürlich auch keine Anwaltsrechnung bezahlen. Denn Anwälte sind unmoralisch.

Gut, daß es § 11 RVG gibt.


 

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