Die Hinrichtung des ehemaligen irakischen Diktators Saddam Hussein steht offenbar unmittelbar bevor. Alle Greuel seiner Herrschaft können gleichwohl die Tötung dieses Mannes nicht legitimieren. Die Todesstrafe ist ein Relikt vergangener, barbarischer Zeiten und aufgeklärter Zivilisationen nicht würdig. Im deutschen Strafrecht ist Rache ein niedriger Beweggrund, also ein Mordmerkmal im Sinne von § 211 StGB. Das Recht, Leben zu nehmen, steht niemandem zu - auch keinem Staat.
Die Exekution eines Mörders bedeutet damit nichts anderes, als daß sich die Henker auf die gleiche Stufe wie sein verurteiltes Opfer begeben - gleich ob dies mittel Galgen in Baghdad oder unter Zuhilfenahme von Giftspritzen in US-amerikanischen Gefängnissen geschieht. Mord ist immer abscheulich und Mord im Namen des Rechts ganz besonders. Die Henker von Baghdad knüpfen damit nahtlos an ihre Vorgänger an.
Eine große Chance wird vertan sein.

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