Im Juli 2006 wurde ein bei der Internetberatungsplattform “frag-einen-anwalt.de” beratender Anwalt Opfer einer Schmähkritik, die an einem Samstag abend für ca. 5 1/2 Stunden im Internet einsehbar war und von mindestens 400 Personen unmittelbar abgerufen wurde.
Der Anwalt, unter dessen Namen die Äußerungen veröffentlicht worden waren, wurde daraufhin umgehend abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, die er in der Folge verweigerte.
Der daraufhin antragsgemäß vom Landgericht Köln erlassenen einstweiligen Verfügung widersprach er mit der Begründung, daß die Äußerungen nicht von ihm selbst stammten. Er habe sich das betreffende Wochenende auf einer Bergtour befunden. Mittlerweile sei sein Sohn als Urheber der Ausführungen identifiziert und bestraft worden. Dieser habe sich mit seinen Zugangsdaten Einlass in das Forum verschafft und die Äußerungen unter dem Namen seines Vaters ohne dessen Kenntnis gemacht.
weiterlesen ‘LG Köln: Zur mittelbaren Störerhaftung für Rechtsverletzungen im Internet’

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