Ein Verein mit dem schönen Namen “Ehrlich währt am längsten” verschickt seit einigen Tagen Abmahnungen an ahnungslose Ebay-Kleinunternehmer, die es mit den gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrungen nicht so genau genommen haben.
Auch wenn solch unlauterer Wettbewerb nicht zulässig ist: Abmahnen darf deshalb trotzdem nicht jeder. Und dieser Verein darf es offenbar nicht.
Denn nach Recherchen handelt es sich um einen Verein aus der Schweiz, der in Deutschland eine Geschäftsstelle unterhält. Die Abmahnberechtigung des Vereins könnte sich nur aus dem “Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UklaG)” ergeben.
Das Bundesverwaltungsamt führt eine Liste entsprechend nach dem UklaG berechtigter Organisationen und Vereine. “Ehrlich währt am längsten” ist dort jedoch nicht aufgeführt.
Betroffene sollten deshalb nicht direkt erschrocken klein beigeben, sondern sich anwaltlich beraten lassen. Es empfiehlt sich, die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft zur Anzeige zu bringen, da hier der Verdacht des versuchten Betruges naheliegt.
Weitere Informationen dazu finden sich außerdem auf wortfilter.de.

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