He was music. Period.

There will never be another talent like Michael Jackson.

Many people are saying what a performer, what an icon. How many Grammy’s he won. How Thriller was the biggest selling album in history. They speak about the controversy and countless other things.

But the truth of the matter is he was a boy that God blessed with the most angelic voice. Just listen to an early Jackson Five album and listen to that voice. The purity, the feeling, the interpretation of the lyrics. At the age of ten, he was on par with James Brown and Aretha Franklin.

But the thing he had that they could not match was the fact that he was a child. But at the same time he sang as an adult. That line between child and experienced adult took his expression to an unmatched level.

I heard somebody on the BBC news tonight say that he was a great singer but didn’t have feeling like James Brown. That somebody is not listening carefully. As a child he did it all.

Even if he had not done Off the Wall or Thriller, he would still be a genius in my eyes.

I got to work with Michael on a track that has not been released and it was the most amazing experience I’ve had in the studio. He was funny. Very funny and we laughed the whole time. I also saw what a beautiful father he was. He was a beautiful human being.

I am deeply saddened this evening. He was the first live performer I ever saw. I got to see him at Madison Square Garden when I was eight. If not for him, I wouldn’t be doing what I’m doing. He gave me joy as a child and showed me the way to go.

He was music. Period. His hugeness as a star was great but before he was the King of Pop, he’d said it all. May you rest in peace sweet Michael. You gave us all you had to give.

Lenny

(Lenny Kravitz auf Twitter zum Tode von Michael Jackson)

Blogged with the Flock Browser

Endlich wieder zuhause!

IMG_4687

Willkommen zurück in der Heimat, Lukas Podolski!

Mehr Fotos vom 1. Training des FC in der Saison 2009/2010 gibt es bei Flickr.

Blogged with the Flock Browser

Das liest man gerne

Der Urlaub ist vorbei, der Alltag hat mich wieder. Und während ich mich durch den Berg aufgelaufener Eingangspost kämpfe, erhalte ich folgende Mail:

“… reagiere ich auf Ihre Nachricht, dass wir den Prozess gegen Paypal nun vollständig gewonnen haben. Das gibt mir Gelegenheit Ihnen zu Ihrem Erfolg zu gratulieren, aber auch zu danken; einmal natürlich für die sachgemäße und überzeugende Führung der Sache, sodann – und das ist nicht selbstverständlich – für das jeweils rasche, sozusagen postwendende Handeln, ohne das die ganze Angelegenheit noch länger gedauert hätte. Bei Gelegenheit werde ich Sie gerne weiter empfehlen.”

Da arbeitet es sich doch gleich wieder viel beschwingter. :-)

Blogged with the Flock Browser

LG Köln: “Frech & dreist” keine Schmähkritik (Ebay-Bewertung)

Wer seinen Ebay-Vertragspartner im Zuge der Transaktionsabwicklung als “frech & dreist” bewertet, kann nach einer Entscheidung des LG Köln (Urteil v 10.6.2009 – 28 S 4/09) nicht zur Unterlassung herangezogen werden, wenn diese Behauptung sachbezogen ist.

Der Beklagte hatte sich als Verkäufer einer Jeans-Hose der Firma Bogner mit der Rückabwicklung des Kaufvertrages einverstanden erklärt, nachdem die Käuferin Mängel reklamierte. Nachdem er der Klägerin den Kaufpreis erstattet hatte, wartete er aber zunächst vergeblich auf die Rücksendung der Hose: Die Klägerin hatte diese nämlich, obschon sie den Kaufpreis bereits erstattet bekommen hatte, an die Herstellerfirma zur weiteren Prüfung geschickt und dies dem Beklagten mitgeteilt.

Da dieser nun nicht absehen konnte, ob und wann er seine Hose zurückerhalten würde, bedachte er die Klägerin mit folgender Bewertung: “nie, nie, nie wieder! Geld zurück, Ware trotzdem einbehalten – frech & dreist!!!”.

Nachdem er die Hose ca. 9 Wochen später doch noch zurückerhielt, ergänzte er seine Bewertung noch wie folgt: “Jeans zurück (9 Wochen)! – ´[...] klagt auf Rücknahme der Bewertung (nun)!

Die Klägerin sah in beiden Bewertungen eine Rechtsverletzung und zog vor Gericht. Das Amtsgericht Bergheim verurteilte den Beklagten daraufhin, die vorgenannten Aussagen zu löschen.

Der Beklagte beauftragte nunmehr den Autor dieser Zeilen mit der Vertretung im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Köln. Die Berufung hatte Erfolg: Das Landgericht hob das Urteil des Amtsgerichts auf und wies die Klage ab.

Aus den Gründen:

“Die angegriffene Äußerung “nie, nie, nie wieder! Geld zurück, Ware trotzdem einbehalten – frech & dreist!!!” setzt sich sowohl aus Meinungsäußerungselementen als auch aus einer Tatsachenbehauptung (”Geld zurück, Ware trotzdem einbehalten”) zusammen. Die Meinungsäußerungselemente beruhen dabei auf dem wiedergegebene Tatsachenkern, der hinter dem Werturteil nicht zurücktritt, da er dieses trägt. Die Behauptung  “Geld zurück, Ware trotzdem einbehalten” stellt eine zum Zeitpunkt der Abgabe wahre Tatsachenbehauptung dar. Auf diesen in der Bewertung u rch die Datumsangabe zweifelsfrei erkenntlich gemachten Zeitpunkt ist entgegen der vom Amtsgericht vertretenen Auffassung auch abzustellen. Durch die Möglichkeit des Ergänzungskommentars können spätere Änderungen der Sachlage ebenfalls kundgetan werden. Von dieser Möglichkeit hat der Beklagte auch Gebrauch gemacht, indem er nach Rücksendung der Hose den Erhalt der Ware ebenfalls in dem Bewertungsprofil offenlegte. Zu dem Zeitpunkt der Erstbewertung hatte die Klägerin das Geld vom Beklagten zurückerhalten und die Ware unberechtigt an die Firma Bogner versandt, mithin einbehalten.

Die Äußerungen ,,nie, nie, nie wieder!” und ,,frech & dreist” stellen Meinungsäußerungen dar, die die Grenze zur Schmähkritik nicht überschreiten. Soweit auch bei Meinungsäußerungen ein Unterlassungsanspruch aus §§ 1 004, 8 23 BGB in Betracht kommt, wenn es sich um unsachliche sog. “Schmähkritik” handelt, greift dies hier nicht durch. Wegen seines die Meinungsfreiheit des Art. 5 I GG verdrängenden Effekts ist der Begriff der Schmähkritik eng auszulegen. Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Von einer solchen kann vielmehr nur dann die Rede sein, wenn bei der Außerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll ( vgl. BGH, NJW, 2002, 1192 m.w.N.).
Diese Anforderungen an eine unzulässige Schmähkritik erfüllen die hier in Rede stehenden Behauptungen nicht. Sie weisen insofern Sachbezug auf, als sie sich mit dem Verhalten der Klägerin bei der Rückabwicklung des Kaufvertrafes und der Bewertung dieses Verhaltens befassen. Der Beklagte bewertet das Verhalten der Klägerin als ,,frech& dreist” und folgert daraus, dass er ,,nie, nie, nie wieder!” mit ihr einen Kaufvertrag abwickeln möchte. lnsoweit ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Bewertungen, die wirtschaftlichen Belange eines nicht unerheblichen Kreises aller eBay Nutzer betreffenden, – angesichts der heutigen Reizüberflutung – auch einprägsame starke Formulierungen verwendet werden dürfen, selbst wenn sie eine scharfe und abwertende Kritik zum Inhalt haben und mit übersteigerter Polemik vorgetragen werden; ob andere diese Kritik für ,,falsch” oder ,,ungerecht” halten, ist nicht von Bedeutung (vgl. BGH a.a.O., m.w.N.).

Auch der Ergänzungskommentar “Jeans zurück( 9 Wochen)!- [...] klagt auf Rücknahme der Bewertung( nun)!” ist eine wahre Tatsachenbehauptung. Der Beklagte hat die Jeans unstreitig erst nach 9 Wochen zurückerhalten. Auch die Klage auf Rücknahme der Bewertung ist in der Laiensphäre zutreffend umschrieben. Der mit der Klage geltend gemachte Löschungsanspruch bezieht sich zwar genau genommen auf eine Unterlassung. Weder Rücknahme noch Löschung können im rechtlichen Sinne verlangt werden. Jedoch ist das Begehren der Klägerin mit dieser Formulierung zutreffend beschrieben.”

Blogged with the Flock Browser

Götzendämmerung

Aus aktuellem Anlass:

:-)

Reisende …

… soll man nicht aufhalten. Auf Nimmerwiedersehen, Herr Daum.

IMG_2257


Ich habe Daum nie für einen “Messias” gehalten, aber für einen guten Trainer, der zwar nicht mehr an alte Leistungen anknüpfen konnte, aber dem 1. FC Köln durch seine bloße Anwesenheit eine Adrenalin-Infusion gegeben hat, die dieser nach den letzten 10 Jahren sehr gut gebrauchen konnte.

Wir haben ihm den Aufstieg und den Klassenerhalt zu verdanken. Möglicherweise hätte ein anderer Trainer das auch geschafft, aber wir hatten nun einmal keinen anderen Trainer, sondern Daum.

Für seine Arbeit gebührt ihm also Dank.

Enttäuscht bin ich aber davon, dass er  den Verein und seine Fans nun quasi in letzter Minute so überraschend vor vollendete Tatsachen stellt. Noch vor 2 Wochen hat er in einem intimen Kreis vor Fanvertretern versichert, dass er beim FC bleiben würde, weil er noch viel mit dem Verein vorhabe. Was von solchen Aussagen zu halten ist, wurde nun deutlich: Aus seiner “Herzensangelegenheit”, wenn es denn jemals eine war, ist nun eine schnöde sachliche Abwägung geworden, über deren Gründe spekuliert werden kann. Viele, die Daum live erlebt haben, denken sich ihren Teil.

Wichtig ist jetzt nur Eines: Der 1. FC Köln ist nicht der 1. FC Daum. Ein neuer Trainer wird an die geleistete Vorarbeit anknüpfen können und der Verein hoffentlich solide in die nächste Saison führen. In Daums Abgang liegt eine sehr große Chance für den Verein – die Verantwortlichen sollten sie ergreifen.

Und vielleicht bekommt der Mann mit der schneeweißen Weste und dem absolut reinen Gewissen nun für alle Zeiten Hausverbot am Geißbockheim. Das wäre nämlich mir eine Herzensangelegenheit.

Blogged with the Flock Browser

Was die Welt nicht braucht: Premiere vergrault Neukunden

Aus Premiere wird künftig Sky Deutschland. Das ist ja schon seit ein paar Wochen bekannt. Heute nun hat Sky seine ab 4. Juli geltenden Programmpakete vorgestellt. Wichtigste Änderung für alle Fußballfans: Wer künftig die Spiele der Bundesliga und internationalen Fußball sehen möchte, muss dafür im Monat 44,90 EUR hinblättern. Denn beides gibt es ab Juli nur noch in Verbindung mit dem Basispaket “Sky Welt”, das angeblich “20 erstklassige, nationale und  internationale Sender umfasst”. Resteverwertung á la Murdoch.

Hier die neuen Preise:

Sky Welt: 16,90 EUR/Monat + 10 EUR HD

Sky Welt + Sky Film: 32,90 EUR/Monat + 10 EUR HD
Sky Welt + Sky Sport: 32,90 EUR/Monat + 10 EUR HD
Sky Welt + Sky Fußball Bundesliga: 32,90 EUR/Monat + 10 EUR HD

Sky Welt + Sky Film + Sky Sport: 44,90 EUR/Monat + 5 EUR HD
Sky Welt + Sky Film + Sky Fußball Bundesliga: 44,90 EUR/Monat + 5 EUR HD
Sky Welt + Sky Sport + Sky Fußball Bundesliga: 44,90 EUR/Monat + 5 EUR HD

Sky Welt + Sky Film + Sky Sport + Sky Fußball Bundesliga: 54,90 EUR/Monat + 5 EUR HD

Attraktiv ist das nicht. Wer sich nur für Fußball interessiert muss gezwungenermaßen ein Basis-Paket mitbuchen, das die Welt nicht braucht. Daher wohl der Name.

Darauf verzichte ich doch dankend und werde auch zukünftig an Spieltagen, an denen ich nicht selbst im Stadion weile, lieber die gemütliche Kneipe im Veedel aufsuchen, als mein Geld für überteuertes PayTV auszugeben.

Es bleibt zu hoffen, dass die Münchner mit diesem Geschäftsmodell ganz schnell auf die Nase fallen. Denn Kundenfreundlichkeit sieht anders aus.

OLG Zweibrücken zur Haftung von Forenbetreibern

Das Oberlandesgericht Zweibrücken (Urteil vom 14.05.2009 – 4 U 139/08) musste sich im eiligen Rechtsschutz mit der Frage befassen, ob der Betreiber eines Forums zur Prüfung der Beiträge der User auf rechtswidrige Inhalte verpflichtet ist. Verfügungsklägerin war ein Unternehmen, das sich die Rechte an einer Fotografie hatte abtreten lassen und die urheberrechtswidrige Veröffentlichung des Fotos monierte und den Forumsbetreiber als Mitstörer auf Unterlassung in Anspruch nahm.

Der Senat hat den Antrag auf Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Aus den Gründen:

Die Pflicht des Betreibers zur Überprüfung der eigenen Internetplattform darf nicht so weit gehen, dass der Diensteanbieter „pro-aktiv“, d.h. anlassunabhängig, nach Rechtsverletzungen jedweder Art zu suchen hat. Das besagt schon § 7 Abs. 2 Satz 1 TMG, der eine entsprechende allgemeine Überwachungspflicht ausschließt. Dies folgt auch aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der den Plattformbetreiber – auch ohne ausdrückliche Bezugnahme auf § 7 Abs. 2 Satz 1 TMG – nicht zu einer vorsorglichen Überprüfung sämtlicher Inhalte auf etwaige Rechtsverletzungen verpflichten will (vgl. BGH, WRP 2004, 1287, 1292). Soweit § 7 Abs. 2 Satz 2 TMG die Störerhaftung aus dem Privilegierungskatalog der §§ 8 bis 10 TMG ausnimmt und im Übrigen von den gesetzlichen Regelungen des TMG unberührt lässt, bedarf es einer richtlinienkonformen Interpretation. Art. 15 der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr bestimmt, dass den Diensteanbietern – die Beklagte ist sog. Hostprovider im Sinne des Art. 14 der Richtlinie (§ 10 TMG) – keine allgemeinen Überwachungspflichten auferlegt werden dürfen. Dies darf bei richtlinienkonformer Rechtsanwendung auch nicht durch die Anwendung der Regeln für die Störerhaftung geschehen (so auch Spindler/Schuster/Hoffmann, § 7 TMG, Rn. 37). Die Pflicht allgemein, auch bereits vor Eintritt einer Rechtsverletzung bzw. der konkreten Gefahr einer Rechtsverletzung nach Schutzrechtsverletzungen zu suchen, gefährdet rechtlich zulässige Geschäftsmodelle, bei denen die Tätigkeit des Betreibers nur auf den technischen Vorgang des Speicherns und der Zugänglichmachung von Inhalten, die Dritten zur Verfügung gestellt werden, bezogen ist.

Eine einschränkungslose Prüfpflicht kommt lediglich in solchen Fällen in Betracht, in denen das konkrete Geschäftsmodell des Plattformbetreibers von der Rechtsordnung nicht mehr zu billigen ist ( BGHZ 173, 188 – jugendgefährdende Medien bei ebay). Dies kann z.B. der Fall sein, wenn massenhaft eine völlig anonyme Nutzung der jeweiligen Internet-Plattform zu rechtswidrigen Zwecken vom Betreiber ermöglicht wird (vgl. OLG Hamburg, MMR 2008, 823).

[...]
Erst wenn eine [...]  konkrete Gefahr einer Rechtsverletzung besteht, entsteht die Pflicht im Rahmen des Zumutbaren das Internetforum nach Informationen zu durchsuchen, die Schutzrechte Dritter verletzen. Die Frage nach der Zumutbarkeit von Überprüfungsmaßnahmen ist sonach von der Frage nach dem Eintritt der Prüfpflicht zu trennen.
[...]
Es ist weder behauptet noch sonst ersichtlich, dass das Forum der Beklagten regelmäßig oder auch nur häufig Anlass für die Rüge von Schutzrechtsverletzungen bietet. Ein Anspruch gegen den Forenbetreiber, von vornherein durch entsprechende technische Vorkehrungen die Möglichkeit zu unterbinden, Bilder in das Forum einzustellen, durch deren Veröffentlichung die Rechte von Dritten verletzt werden, oder dies nach einer einmaligen Rechtsverletzung durch einen Nutzer zu tun, ist nicht anzuerkennen (vgl. in diesem Zusammenhang auch OLG Hamburg, Urteil vom 04.02.2009 – 5 U 180/07 – Long Island Ice Tea, veröffentlicht in juris sowie in OLGR Hamburg 2009, 315, MD 2009, 451 und ZUM 2009, 417).

Blogged with the Flock Browser

Beschämend

Der 1. FC Köln musste am vergangenen Wochenende in Sinsheim antreten und hat dort gegen die Mannschaft der TSG Hoffenheim mit 0:2 verloren. Mit der Mitteilung des Ergebnisses des ansonsten ereignislosen Kicks könnte man den Mantel des Vergessens über das Spiel breiten. Wenn nicht die mitgereisten Fans des 1. FC Köln durch ihr Auftreten einen sehr üblen Nachgeschmack hinterlassen hätten. Den Vertretern des Vereins ist er so übel aufgestoßen, dass sie sich dazu veranlasst sahen, sich nach dem Spiel umgehend beim Gastgeber und Dietmar Hopp zu entschuldigen.

Was war geschehen? Anstatt ihre Mannschaft zu unterstützen, haben die FC-Fans während des Spiels unter anderem die nachstehenden Gesänge vom Stapel gelassen:

- “Hopp, du Sohn einer Hure!”
- “Der Dietmar Hopp fickt seinen Sohn!”
- “Hopps Mutter zieht LKWs!”
- “Ihr seid die Hure der Liga!”

Beleidigungen primitivster Art, die sich gegen die Person Dietmar Hopp als Financier der TSG Hoffenheim richteten. Als Gast sollte man sich anders verhalten. Und wenn ich die Gastfreundschaft ablehne, bleibe ich zuhause. Die berechtigte Kritik gegen die Wettbewerbsverzerrung namens TSG Hoffenheim lässt sich auch sachlich vortragen.

IMG_1806

Als ob aber das unakzeptable Verhalten während des Spiels noch nicht genug Schaden angerichtet hatte, tönten die Beteiligten im Internet-Forum des Vereins anschließend auch noch stolz herum:

“Exzellenter Support gestern. Mit der beste an den ich mich bei einer Niederlage je erinnern kann. Die old school Pöbel im englischen Stil in HZ 2 war absolut geil und ebenso angebracht.”

“Anhand der videos die ich gesehen habe und von den berichten meiner kumpels haben mindestens 80% der leute im block bei den schmährufen mitgemacht!!!!”

“Für was sollen wir uns denn entschuldigen? Seit wann darf man denn in unserem Lande nicht mehr singen was man will?
Ich lasse mir von niemanden meine Worte verbieten. Wo sind wir denn, in einer $hoppschen$ Diktatur?”

“ich habe angestimmt, habe mitgebrüllt, und bin stolz darauf!!! das war mal so richtig nach meinem Geschmack.”

“Ganz normales Fanverhalten bei einem Auswärtsspiel in Sinsheim.”

“Bis auf Frankfurt und Dortmund hat da tatsächlich keiner derart agiert, wie wir es taten. Traurig!!!”

“Ich bin pöbel und gesocks, zudem asozial und stehe dazu!!!”

“Viele verschiedene Lieder und ein Block der ziemlich lautstark mitzieht. Dazu noch die pöbelnden Jungs auf’m Zaun zum Nachbarblock. Herrlich!”

“Und noch ein Lob an die Vorsänger, die gestern einen super Job gemacht haben!”

Als ob diese Eingeständnisse geistiger Armut noch nicht ausreichten, verstieg sich der User Remo Cennamo, im Forum bekannt als “brunello di montalcino”, seines Zeichens erfolgreicher Veranstalter von Busfahrten zu Auswärtsspielen, zu folgenden unglaublichen Behauptungen:

“was daum, horstmann und overath, um ein paar namen zu nennen, tatsächlich über hopps pilotprojekt denken, darüber brauchen wir uns hier nicht zu unterhalten.
“das eine ist das, was daum in eine kamera erzählt, das andere das, was daum offenbar tatsächlich von hoffenheim und co. denkt”

Da wird also im offiziellen Forum des Vereins dem Trainer, dem Geschäftsführer der GmbH & Co. KGaA und dem Vereinspräsidenten mal eben unterstellt, öffentlich die Unwahrheit zu sagen. Das schlägt dem Fass den Boden aus.

Mittlerweile haben sich mehrere Forums-User und Vereinsmitglieder an den Verein gewandt und Konsequenzen gefordert. In einer mir vorliegenden E-Mail eines sehr aktiven Mitgliedes an den Verein heißt es:

Nachdem ich am nächsten Morgen das Forum besuchte, um mich über die Presseberichte zu informieren, fielen mir leider ein paar unagenehme Äußerungen auf, für die ich bitte eine Erklärung haben würde.  Ich möchte dazu keine ausführlichen Stellungnahmen, ich möchte nur wissen, wieso es von Seiten des Vereins geduldet wird, dass man den Herren Horstmann, Meier, Daum etc. unterstellt sie würden über das ”Projekt Hoffenheim” ganz anders denken, als sie sich öffentlich dazu äußern.

[...]

Ich würde gerne wissen, wieso seitens der Moderation nicht eingeschritten wird, sondern fleissig “mitgehetzt” wird.

Das würde ich auch gerne wissen: Wie lange wird es die Vereinsführung noch dulden, dass man sie mit Billigung der Forums-Moderation öffentlich zum Narren hält?

Cennamo hat derweil angekündigt: Ich laß  mich nicht aus meinem biotop rausekeln, wenn überhaupt, ekel ich die anderen raus, die mein biotop verändern wollen.”

Schau’n mer mal.

Blogged with the Flock Browser

Flucht

Blick aus dem Büro-Fenster:

23.04.2009

Ich bring dann wohl besser mal meinen Rechner in Sicherheit …

Blogged with the Flock Browser

Nächste Seite »


Tweets

  • Ob man bei bwin.de auch darauf wetten kann, wieviele Doping-Fälle bei der Tour dieses Jahr entdeckt werden? Ich tippe: Mindestens 10. 22 hours ago

 

Juli 2009
M D M D F S S
« Jun    
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

a

Flickr Photos

IMG_4792a

More Photos

Blog Stats

  • 46,070 Besucher seit 21.02.2008